Behinderung

Die Parkinson-Erkrankung kann zunehmend das Alltags- und Berufsleben beeinträchtigen. Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Altersbedingte Krankheiten oder Beeinträchtigungen werden nicht als Behinderung anerkannt.

Für einen Nachteilausgleich im Alltag sorgt das Schwerbehinderten-Ausweis, der die weitere Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unterstützt. Beim

Versorgungsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

http://www.berlin.de/lageso/behinderung/

Sächsische Str. 28, 10707 Berlin Telefon: (030) 90229-6464

kann ein Schwerbehinderten-Ausweis beantragt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Erstantrag beträgt 127 Tage (Stand: Ende Oktober 2013). Es ist wichtig, beim Antrag detailliert die Beeinträchtigungen im Alltag in allen Einzelheiten zu beschreiben. Dem Antrag sollten Berichte beilegt werden, aus denen die Diagnose mit den Einschränkungen hervorgeht, geben sie dafür ihre behandelnden Ärzte an, die dann vom Versorgungsamt gesondert angeschrieben werden.

Das Versorgungsamt entscheidet anschließend nach den 'Versorgungsmedizinischen Grundsätzen' und legt den Grad der Behinderung (GdB) und evtl die zusätzlichen Merkzeichen fest.

GdB Parkinson-Symptome

30-40 Geringe Störung der Bewegungsabläufe, geringe Verlangsamung

50-70 Deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, starke Verlangsamung

80-100 Schwere Störung der Bewegungsabläufe bis hin zur Immobilität

Patienten mit einem GdB von 50 oder mehr gelten als schwerbehindert.

Merkzeichen

B - ständige Begleitung: zur Vermeidung von Gefahren bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln


G - erheblich gehbehindert: Erhebliche Beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Wegstrecken bis 2 km oder einer Gehdauer von etwas einer halben Stunde


aG - außergewöhnlich gehbehindert: Fortbewegung außerhalb des Kraftfahrzeuges auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung möglich


H - hilflos: Im erheblichen Umfang dauernd fremde Hilfe bei alltäglichen wiederkehrenden Verrichtungen ( Ankleiden, Essen, Körperpflege) erforderlich


Merkmal „T“ (Teilnahmeberechtigung zum SonderFahrDienst): Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG" im Ausweis), einem mobilitätsbedingten Grad der Behinderung von mindestens 80 und nachgewiesenen Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen.


Ein Schwerbehinderten-Ausweis bringt einige Erleichterungen:


• Ermäßigungen im öffentlichen Personenverkehr

• Parkerleichterungen

• Ermäßigung bei oder Befreiung von der Kfz-Steuer

• Vorteile bei der Einkommenssteuer

• Kündigungsschutz

• Zusatzurlaub

• Zuschüsse zur Deckung der behinderungsbedingten Mehrkosten

• Zuschüsse zu den Kosten einer häuslichen Pflege


Der Schwerbehinderten-Ausweis ist in der Regel 5 Jahre gültig, kann aber auch unbefristet ausgestellt werden. 3 Monate vor Ablauf sollte die Verlängerung beantragt werden. Bei Verlängerung oder Änderungen wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Dafür ist immer ein Passbild erforderlich.


Arbeitsleben:

Prinzipiell ist es sinnvoll, wenn Parkinson-Patienten so lange wie möglich selbstständig ihren Alltag bestreiten und weiter am Berufsleben teilnehmen. Ein Grad der Behinderung bedeutet sich zugleich eine Erwerbsunfähigkeit. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch darauf, entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen beschäftigt zu werden. Für eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsumfeldes sowie der Arbeitsorganisation ist der Arbeitgeber verantwortlich. Sollten ihm dabei unzumutbare Aufwendungen entstehen, kann er beim Integrationsamt (aber auch bei der Agentur für Arbeit) entsprechende Hilfen beantragen. Das Integrationsamt wird dann auch in enger Abstimmung mit dem schwerbehinderten Beschäftigten im Rahmen der begleitenden Hilfe am Arbeitsplatz geeignete Maßnahmen prüfen und einleiten, um den Arbeitsplatz zu sichern. Hierfür steht den Integrationsämtern ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Schwerbehinderte Menschen, denen der Verlust des Arbeitsplatzes droht, wird zudem geholfen, noch während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses einen neuen Arbeitsplatz zu finden, ohne dass eine Phase der Arbeitslosigkeit eintritt.


Angebote des Integrationsamt

• Kündigungsschutz, allgemeine sowie finanzielle Hilfen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben

• Finanzielle Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz

• Finanzielle Hilfen zur Schaffung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen

• Förderung von Integrationsprojekten; Förderung von Werk- und Wohnstätten;

• Technischer Beratungsdienst

• Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen

• Koordination der Integrationsfachdienste

Dienstgebäude: Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin Telefon 030/90229 0
Postanschrift: Postfach 310929, 10639 Berlin

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finden sie auf der homepage der Parkinson-Vereinigung / sozialrechtliche Informationen
http://www.parkinson-vereinigung.de